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Stiftung Niedersachsen

Frist: Freitag, 28. April 2017

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Anträge mit einer Antragssumme bis einschließlich 10.000 Euro können jederzeit eingereicht werden. Wir beraten regelmäßig bis zu fünf Mal pro Jahr über diese Anträge, das nächste Mal im Mai 2017. 

Anträge mit einer Antragssumme von mehr als 10.000 Eurokönnen zum 28. April zur Beratung in der Gremiensitzung im Juni/Juli 

Anträge mit einer Antragssumme von mehr als 100.000 Euro können zwei Mal pro Jahr, nämlich zum 28. April zur Beratung in der Gremiensitzung im Juni/Juli

Das Förderspektrum umfasst die sechs Bereiche Bildung & Wissenschaft, Kunst, Literatur, Musik, Theater & Tanz sowie Soziokultur. Die Stiftung Niedersachsen ist in allen Sparten interessiert an innovativen Formaten, zeitgemäßen Formen der Vermittlung, neuen Perspektiven und der Ansprache eines neuen Publikums.

Jeder Antrag wird geprüft, begutachtet und im zuständigen Gremium beraten. Mit den eigenen Programmen in den jeweiligen Sparten unterstützt die Stiftung Niedersachsen ihre inhaltliche Ausrichtung, die sich auch in den Bewertungskriterien der Projekte widerspiegeln.

Wichtigste Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit der zu fördernden Einrichtung. Dieser ist mit dem Antrag einzureichen.