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Stiftung Niedersachsen November 2017

Frist: Donnerstag, 30. November 2017

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Förderphilosophie
Die Stiftung Niedersachsen fördert Projekte von hoher künstlerischer Qualität. Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist Basis aller erfolgreichen Anträge. Wichtige Kriterien der Antragsbewertung sind zudem eine überörtliche Ausstrahlung, die Eröffnung von Teilhabe unterschiedlichster Gruppen, eine nachhaltige Wirkung, neue Wege der Vermittlung, die Pflege von Kooperationen und die Professionalität der Durchführung. Jedes Projekt wird sorgfältig geprüft und bewertet. Im direkten Austausch verschaffen sich die Mitarbeiter der Stiftung einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller und dem geplanten Projekt. Den hohen Qualitätsanspruch sichert die Stiftung dabei auch durch externe Gutachten. Die Förderentscheidung liegt bei den Gremien der Stiftung. Aufgrund ihrer Erfahrung und ihres Netzwerkes hilft die Stiftung bei der Suche nach alternativen oder ergänzenden Förderpartnern.

Um Ihre Antragstellung zu erleichtern, haben wir auf dieser Seite alle Informationen rund um Antragstellung, Antragsprüfung, Förderentscheid und die Förderabwicklung zusammengestellt. Nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der Stiftung auf. Die Mitarbeiter beraten Sie gerne. Termine und Antragsfristen 1. Anträge mit einer Antragssumme bis einschließlich 10.000 Euro können jederzeit eingereicht werden.

Wir beraten regelmäßig bis zu fünf Mal pro Jahr über diese Anträge, das nächste Mal im Oktober 2017. 2. Anträge mit einer Antragssumme von mehr als 10.000 Euro können zum 30. April zur Beratung in der Gremiensitzung im Juni/Juli 15. September zur Beratung in der Gremiensitzung im Oktober/November und 30. November zur Beratung in der Gremiensitzung im Februar eingereicht werden. 3. Anträge mit einer Antragssumme von mehr als 100.000 Euro können zwei Mal pro Jahr, nämlich zum 30. April zur Beratung in der Gremiensitzung im Juni/Juli und 30. November zur Beratung in der Gremiensitzung im Februar eingereicht werden.