TANZFONDS
Frist: Montag, 31. Oktober 2016
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Im Rahmen des TANZFONDS ERBE werden mittlere und große künstlerische Projekte zum Kulturerbe Tanz mit einer Summe von bis zu 100.000 € gefördert.
Das Förderspektrum umfasst:
-Rekonstruktionen, Wiederaufnahmen, Neu-Einstudierungen oder Neu-Interpretationen von choreografischen Werken, die im 20. Jh. in Deutschland entstanden sind und die Entwicklung und Rezeptionsweise von Tanz in besonderer Weise geprägt haben.
-Bearbeitungen von internationalen choreografischen Werken, die im 20. Jh. einen besonderen Einfluss auf die Tanzentwicklung in Deutschland ausüben konnten.
-Auseinandersetzungen mit relevanten Themen, Zeiträumen, Orten oder Künstlerpersönlichkeiten der Tanzgeschichte des 20. Jahrhunderts, in unterschiedlichen künstlerischen Formaten wie zum Beispiel Lecture Performances, Installationen, Ausstellungen oder Film- und Online-Projekten.
- Gastspiele bereits geförderter TANZFONDS ERBE Projekte (siehe gesondertes Antragsformular)
Antragssteller können Einzelpersonen und Institutionen mit ausgewiesenem Tanzhintergrund sein. Dies sind insbesondere:
-Kompanien der Stadt- und Staatstheater
-freischaffende Choreografen und freie Ensembles in Kooperation mit einer Spielstätte
-Theater, Tanzhäuser, choreografische Zentren und Archive
-Antragsteller müssen ihren Sitz/Wohnsitz und/oder Produktionsschwerpunkt in Deutschland haben.
-Die Förderprojekte müssen in Deutschland präsentiert werden.
-Es werden in der Regel mittlere und große Projekte mit einer Fördersumme bis maximal 100.000 € gefördert. Es können bis zu 80 Prozent der Kosten beantragt werden. Der Finanzierungsplan des Projekts muss daher einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Eine Förderung durch Tanzfonds Erbe ist ausgeschlossen, wenn
- bei Antragsschluss die gesamte Kofinanzierung aus Eigen- und/oder Drittmitteln noch ungesichert ist,
- das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden,
- die Antragsfrist versäumt wurde,
- das Projekt aus anderen Mitteln der/des Beauftragten für Kultur und Medien finanziert wird
- die Einverständniserklärung Urheberrecht nicht unterschrieben wurde,
- die Absichtserklärungen der projektbeteiligten Personen/Institutionen
- und/oder die Spielstättenbescheinigung nicht vorliegen.
- Tags: Choreographie, Tanz