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TANZPAKT Stadt-Land-Bund 2017

Frist: Mittwoch, 15. November 2017

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TANZPAKT Stadt-Land-Bund richtet sich an etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus werden Institutionen adressiert, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Realisierung relevanter Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen. 

TANZPAKT Stadt-Land-Bund fördert mehrjährige Projekte, die sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt. Das Förderprogramm umfasst somit ein Gesamtvolumen von ca. 10,5 Mio. Euro

Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bezieht sich sowohl auf die Projektinhalte – Erschließung neuer Arbeitsfelder bzw. qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten – wie auch auf die Finanzierung.

Um einen Antrag bei TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin muss seinen Wohn- und/oder Produktionssitz in Deutschland haben.
  • In der Regel soll die Laufzeit des beantragten Projekts mindestens 36 Monate und die beantragte Fördersumme mindestens 90.000 Euro betragen, dabei jedoch eine Höchstsumme von 600.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die Kofinanzierung durch Kommunen bzw. Länder und ggf. weiterer Förderer muss grundsätzlich in mindestens gleicher Höhe wie die beantragte Fördersumme bei Antragstellung bestätigt sein.
  • Das Projekt muss im Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden.
  • Es muss eine professionelle Infrastruktur zur Umsetzung des Förderprojekts bestehen.
  • Die Absichtserklärungen aller beteiligten Partnerinstitutionen müssen vorliegen.