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Theaterförderung des Landes Sachsen-Anhalt 2019

Frist: Sonntag, 30. September 2018

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Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Darstellenden Kunst, zum Beispiel

  • Theaterprojekte freier Gruppen, die die Vielfalt des vorhandenen Theaterangebotes deutlich bereichern,
  • Kooperationen freier Gruppen mit kommunalen Bühnen,
  • regionale, internationale Theatertreffen,
  • Projekte des Kinder- und Jugendtheaters.

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.