Theaterförderung des Landes Sachsen-Anhalt 2019
Frist: Sonntag, 30. September 2018
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Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Darstellenden Kunst, zum Beispiel
- Theaterprojekte freier Gruppen, die die Vielfalt des vorhandenen Theaterangebotes deutlich bereichern,
- Kooperationen freier Gruppen mit kommunalen Bühnen,
- regionale, internationale Theatertreffen,
- Projekte des Kinder- und Jugendtheaters.
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.
- Tags: Projektförderung