4. TRANSFER international 2017
Frist: Mittwoch, 21. Juni 2017
Nach den erfolgreichen »Transfers« der letzten Jahre knüpft daran TRANSFER INTERNATIONAL an, der nun mehr als ein interdisziplinäres Kooperationsprogramm angelegt ist. Ein Beirat von Expert*innen sowie Vertreter*innen des Kulturministeriums NRW und des Goethe-Instituts hat bereits 2015 für den Start des erweiterten Konzepts als Partnerländer Belgien und die Niederlande vorgeschlagen. Außerdem wurden zwei Themen festgelegt: Digitale Kultur und Interkultur. Auf diese Bereiche, die auch die Schwerpunkte der Arbeit des NRW KULTURsekretariats darstellen, sind deshalb die Ausschreibungen angelegt, die im Rahmen des Kooperationsprogramms erfolgen bzw. bereits erfolgt sind.
Mit der nun vierten Ausschreibung im Rahmen des TRANSFER INTERNATIONAL wenden wir uns an Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten. Sie werden gebeten, sich mit Kooperationsprojekten zu bewerben, die zwischen Institutionen in den Mitgliedsstädten des NRWKS und Künstler*innen, Kulturschaffenden und Institutionen aus mindestens einem der beiden Partnerländer stattfinden sollen.
Bewerbungen von Projekten, die sich mit Digitaler Kultur und/oder interkultureller Diversität beschäftigen, können sowohl von Künstler*innen als auch von Kulturinstitutionen ausgehen, die in den Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats ansässig sind. Die Projektvorschläge müssen den Nachweis der finanziellen Beteiligung einer Kulturinstitution (Theater, Museum, Kunstverein, Produktionshaus, Soziokulturelles Zentrum etc.) und/oder eines öffentlichen Förderers (Stiftung, Kulturamt/-büro etc.) in NRW enthalten. Eigenanteile sind grundsätzlich erforderlich: in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtausgaben des Projekts bei nichtstädtischen (privaten) Veranstaltern und in Höhe von mindestens 20 % bei städtischen (öffentlichen) Veranstaltern. Zudem wird erwartet, dass sich die kooperierende(n) Institution(en) aus Belgien und/oder den Niederlanden mindestens in Höhe des aufzubringenden Eigenanteils finanziell beteiligen. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis zum 31.12.2017 beendet sein.
Neben einer ausführlichen Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan sind weiterführende Angaben zu den beteiligten Künstler*innen respektive Kulturschaffenden erforderlich.
- Tags: Kooperation, NRW