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Turn 2018

Frist: Montag, 16. April 2018

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Deutsche Kultureinrichtungen aller Sparten sind aufgefordert, neue Formen der künstlerischen Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern zu erproben und gemeinsame Kulturprojekte auf den Weg zu bringen. Das Programm soll in erster Linie deutschen Institutionen und Akteuren (Museen, Theaterhäusern, Tanzcompagnien, Kunstvereinen, Komponisten, Schriftstellern, Verlagen u.a.) Anreize bieten, ihr Profil um neue Themen und Arbeitsweisen zu erweitern.

Was wird gefördert?

Es werden künstlerische Projekte gefördert, die einen innovativen Beitrag zur Beschäftigung mit dem zeitgenössischen künstlerischen Schaffen in afrikanischen Ländern leisten, von hoher künstlerischer Qualität sind und eine öffentliche Wirkung in Deutschland haben. Die Mindestantragssumme pro Projekt beträgt 50.000 Euro, das antragstellende Haus muss sich mit baren Eigenmitteln in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten beteiligen. Antragsteller/innen aus afrikanischen Ländern bewerben sich gemeinsam mit einem institutionellen Partner in Deutschland.

In der ersten Förderrunde wurden einmalig projektvorbereitende Recherchen unterstützt, aktuell können keine Recherchevorhaben mehr beantragt werden.

Um den inhaltlichen und künstlerischen Austausch zwischen den Projekten zu fördern, organisiert die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe von Foren mit Regisseuren, Kuratoren, Choreografen, Schriftstellern, Verlegern, Musikern, Designern und Filmemachern aus den geförderten Projekten sowie weiteren internationalen Experten.