Villa Kamogawa 2020
Frist: Dienstag, 12. März 2019
Wenn Sie sich um ein Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa bewerben möchten, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Künstler/in bzw. Kulturschaffende/r aus Deutschland, d. h. Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt liegt seit mehreren Jahren in der Bundesrepublik.
 - Sie haben Ihr Studium bereits abgeschlossen und sind freischaffend tätig.
 - Sie haben mit eigenen Werken/Publikationen bereits öffentliche Anerkennung gefunden.
 
Eine Altersbeschränkung besteht nicht.
Bewerbung
Die Bewerbung um ein Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist möglich.
 
 Sie können sich in einer der folgenden Rubriken bewerben:
- Architektur
 - Bildende Kunst
 - Darstellende Kunst (inkl. Bühnenbild)
 - Design
 - Literatur (inkl. Dramatik)
 - Musik
 - Film
 - Kulturtheorie/ -kritik
 
Eine Bewerbung zweier Künstler/Künstlerinnen mit einem gemeinsamen Projekt ist möglich. Bitte markieren Sie dazu im Online-Bewerbungsformular das Feld „Partnerbewerbung“.
Das Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa umfasst:
- einen Reisekostenzuschuss Deutschland-Japan-Deutschland in Höhe von max. EUR 1.200.-
 - freie Logis für drei Monate in einer der vier Wohnungen der Villa Kamogawa
 - eine monatliche, finanzielle Zuwendung von EUR 2.500,- (inkl. Materialkosten, lokale Transport- und Reisekosten sowie evtl. anfallende Kosten für Übersetzer / Dolmetscher), insgesamt also EUR 7.500,-
 - Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen
 - einen einwöchigen Japanisch-Orientierungskurs am Anfang des Aufenthalts
 - Kontaktvermittlung zur japanischen Kulturszene
logistische Unterstützung bei Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, etc.) in Kyoto und / oder der Region Kansai - Bitte beachten Sie die Regelungen für eine Partnerbewerbung
 
Das Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa umfasst:
- einen Reisekostenzuschuss Deutschland-Japan-Deutschland in Höhe von max. EUR 1.200.-
 - freie Logis für drei Monate in einer der vier Wohnungen der Villa Kamogawa
 - eine monatliche, finanzielle Zuwendung von EUR 2.500,- (inkl. Materialkosten, lokale Transport- und Reisekosten sowie evtl. anfallende Kosten für Übersetzer / Dolmetscher), insgesamt also EUR 7.500,-
 - Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen
 - einen einwöchigen Japanisch-Orientierungskurs am Anfang des Aufenthalts
 - Kontaktvermittlung zur japanischen Kulturszene
logistische Unterstützung bei Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, etc.) in Kyoto und / oder der Region Kansai - Bitte beachten Sie die Regelungen für eine Partnerbewerbung
 
Mit der Annahme eines Stipendiums des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa verpflichtet sich der Stipendiat / die Stipendiatin im Gegenzug dazu:
- das Stipendium sinnvoll zu nutzen
 - während des Stipendiums in der Villa Kamogawa präsent zu sein
 - an öffentlichen Veranstaltungen der Villa Kamogawa zur Förderung des Austauschs mit der japanischen Kulturszene aktiv teilzunehmen
 - die Hausordnung sowie die Besuchsregelung der Villa Kamogawa einzuhalten
 - keine finanziellen Zugewinne in Japan während des Stipendiums zu erzielen, da dies steuerliche Auswirkungen hätte und mit dem Aufenthaltsstatus nicht vereinbar wäre
 - eine entsprechende Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen
 - nach Ende des Aufenthalts in der Villa Kamogawa einen Abschlussbericht zu erstellen
 
- Tags: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Musik, Szenografie, Theorie