Villa Kamogawa 2020
Frist: Dienstag, 12. März 2019
Wenn Sie sich um ein Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa bewerben möchten, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Künstler/in bzw. Kulturschaffende/r aus Deutschland, d. h. Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt liegt seit mehreren Jahren in der Bundesrepublik.
- Sie haben Ihr Studium bereits abgeschlossen und sind freischaffend tätig.
- Sie haben mit eigenen Werken/Publikationen bereits öffentliche Anerkennung gefunden.
Eine Altersbeschränkung besteht nicht.
Bewerbung
Die Bewerbung um ein Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist möglich.
Sie können sich in einer der folgenden Rubriken bewerben:
- Architektur
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst (inkl. Bühnenbild)
- Design
- Literatur (inkl. Dramatik)
- Musik
- Film
- Kulturtheorie/ -kritik
Eine Bewerbung zweier Künstler/Künstlerinnen mit einem gemeinsamen Projekt ist möglich. Bitte markieren Sie dazu im Online-Bewerbungsformular das Feld „Partnerbewerbung“.
Das Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa umfasst:
- einen Reisekostenzuschuss Deutschland-Japan-Deutschland in Höhe von max. EUR 1.200.-
- freie Logis für drei Monate in einer der vier Wohnungen der Villa Kamogawa
- eine monatliche, finanzielle Zuwendung von EUR 2.500,- (inkl. Materialkosten, lokale Transport- und Reisekosten sowie evtl. anfallende Kosten für Übersetzer / Dolmetscher), insgesamt also EUR 7.500,-
- Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen
- einen einwöchigen Japanisch-Orientierungskurs am Anfang des Aufenthalts
- Kontaktvermittlung zur japanischen Kulturszene
logistische Unterstützung bei Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, etc.) in Kyoto und / oder der Region Kansai - Bitte beachten Sie die Regelungen für eine Partnerbewerbung
Das Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa umfasst:
- einen Reisekostenzuschuss Deutschland-Japan-Deutschland in Höhe von max. EUR 1.200.-
- freie Logis für drei Monate in einer der vier Wohnungen der Villa Kamogawa
- eine monatliche, finanzielle Zuwendung von EUR 2.500,- (inkl. Materialkosten, lokale Transport- und Reisekosten sowie evtl. anfallende Kosten für Übersetzer / Dolmetscher), insgesamt also EUR 7.500,-
- Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen
- einen einwöchigen Japanisch-Orientierungskurs am Anfang des Aufenthalts
- Kontaktvermittlung zur japanischen Kulturszene
logistische Unterstützung bei Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, etc.) in Kyoto und / oder der Region Kansai - Bitte beachten Sie die Regelungen für eine Partnerbewerbung
Mit der Annahme eines Stipendiums des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa verpflichtet sich der Stipendiat / die Stipendiatin im Gegenzug dazu:
- das Stipendium sinnvoll zu nutzen
- während des Stipendiums in der Villa Kamogawa präsent zu sein
- an öffentlichen Veranstaltungen der Villa Kamogawa zur Förderung des Austauschs mit der japanischen Kulturszene aktiv teilzunehmen
- die Hausordnung sowie die Besuchsregelung der Villa Kamogawa einzuhalten
- keine finanziellen Zugewinne in Japan während des Stipendiums zu erzielen, da dies steuerliche Auswirkungen hätte und mit dem Aufenthaltsstatus nicht vereinbar wäre
- eine entsprechende Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen
- nach Ende des Aufenthalts in der Villa Kamogawa einen Abschlussbericht zu erstellen
- Tags: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Musik, Szenografie, Theorie