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Villa Kamogawa 2020

Frist: Dienstag, 12. März 2019

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Wenn Sie sich um ein Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa bewerben möchten, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Künstler/in bzw. Kulturschaffende/r aus Deutschland, d. h. Ihr Lebens- und Arbeitsmittelpunkt liegt seit mehreren Jahren in der Bundesrepublik.
  • Sie haben Ihr Studium bereits abgeschlossen und sind freischaffend tätig.
  • Sie haben mit eigenen Werken/Publikationen bereits öffentliche Anerkennung gefunden.

Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Bewerbung

Die Bewerbung um ein Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist möglich.

Sie können sich in einer der folgenden Rubriken bewerben:

  • Architektur
  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst (inkl. Bühnenbild)
  • Design
  • Literatur (inkl. Dramatik)
  • Musik
  • Film
  • Kulturtheorie/ -kritik

Eine Bewerbung zweier Künstler/Künstlerinnen mit einem gemeinsamen Projekt ist möglich. Bitte markieren Sie dazu im Online-Bewerbungsformular das Feld „Partnerbewerbung“.

Das Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa umfasst:

  • einen Reisekostenzuschuss Deutschland-Japan-Deutschland in Höhe von max. EUR 1.200.-
  • freie Logis für drei Monate in einer der vier Wohnungen der Villa Kamogawa
  • eine monatliche, finanzielle Zuwendung von EUR 2.500,- (inkl. Materialkosten, lokale Transport- und Reisekosten sowie evtl. anfallende Kosten für Übersetzer / Dolmetscher), insgesamt also EUR 7.500,-
  • Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen
  • einen einwöchigen Japanisch-Orientierungskurs am Anfang des Aufenthalts
  • Kontaktvermittlung zur japanischen Kulturszene
    logistische Unterstützung bei Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, etc.) in Kyoto und / oder der Region Kansai
  • Bitte beachten Sie die Regelungen für eine Partnerbewerbung

 

Das Stipendium des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa umfasst:

  • einen Reisekostenzuschuss Deutschland-Japan-Deutschland in Höhe von max. EUR 1.200.-
  • freie Logis für drei Monate in einer der vier Wohnungen der Villa Kamogawa
  • eine monatliche, finanzielle Zuwendung von EUR 2.500,- (inkl. Materialkosten, lokale Transport- und Reisekosten sowie evtl. anfallende Kosten für Übersetzer / Dolmetscher), insgesamt also EUR 7.500,-
  • Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen
  • einen einwöchigen Japanisch-Orientierungskurs am Anfang des Aufenthalts
  • Kontaktvermittlung zur japanischen Kulturszene
    logistische Unterstützung bei Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte, etc.) in Kyoto und / oder der Region Kansai
  • Bitte beachten Sie die Regelungen für eine Partnerbewerbung

Mit der Annahme eines Stipendiums des Goethe-Instituts in der Villa Kamogawa verpflichtet sich der Stipendiat / die Stipendiatin im Gegenzug dazu:

  • das Stipendium sinnvoll zu nutzen
  • während des Stipendiums in der Villa Kamogawa präsent zu sein
  • an öffentlichen Veranstaltungen der Villa Kamogawa zur Förderung des Austauschs mit der japanischen Kulturszene aktiv teilzunehmen
  • die Hausordnung sowie die Besuchsregelung der Villa Kamogawa einzuhalten
  • keine finanziellen Zugewinne in Japan während des Stipendiums zu erzielen, da dies steuerliche Auswirkungen hätte und mit dem Aufenthaltsstatus nicht vereinbar wäre
  • eine entsprechende Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen
  • nach Ende des Aufenthalts in der Villa Kamogawa einen Abschlussbericht zu erstellen