wage-mutig 2019
Frist: Donnerstag, 22. November 2018
Mit dem Kurzfilmprogramm möchte die Kunststiftung vor allem junge Filmemacher bei der Produktion von Filmen unterstützen. Es kann sich bei dem zu fördernden Projekt um Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films handeln. Die Förderung bezieht sich auf alle Genres. Grundsätzlich werden im Rahmen des Programms Kurzfilme bis zu einer Länge von 15 bis maximal 30 Minuten gefördert.
Die Kunststiftung fördert die Drehbuch- und Projektentwicklung mit einem Stipendium von bis zu 3.000 Euro, sowie die Filmproduktion mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals wird außerdem mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Filmproduktionen werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist. So sind inzwischen einige Filme entstanden, die ihren Weg zu internationalen Festivals und dem Publikum in vielen Ländern gefunden haben.
Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher, die ihren ersten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben oder sich in ihrem Projekt auf Sachsen-Anhalt beziehen. Vor allem der Nachwuchs der Filmemacher in Sachsen-Anhalt soll mit dieser Initiative Gelegenheit erhalten, Erfahrungen bei der Entwicklung und Umsetzung eines Filmprojektes zu sammeln. Die Betreuung der Produktion durch einen Fachmentor ist bei Erstlingswerken obligatorisch und kann ebenfalls mit einem Zuschuss von der Kunststiftung gefördert werden