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Zirkus gestaltet Vielfalt 2020

Frist: Montag, 26. August 2019

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Das Programm richtet sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren mit oder ohne Migrations- oder Fluchthintergrund.
Unter "bildungsbenachteiligt" verstehen wir, dass Kinder und Jugendliche in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2016 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, wie z.B. Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus.
Eine Gruppenzusammensetzung von bildungsbenachteiligten und nicht bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen ist möglich, wenn das pädagogische Konzept darauf aufbaut.

Förderkriterien im Überblick

  • Das geförderte Projekt muss ein zusätzliches, außerschulisches Zirkusangebot sein.
  • Das Zirkusangebot muss eines der 9 Formate von Zirkus gestaltet Vielfalt sein.
  • Das Programm richtet sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren.
  • Es muss ein Bündnis mit mindestens 3 lokalen Partnern gegründet werden.
  • Der Antragsteller muss ein außerschulischer Träger sein.
  • Die Antragstellung erfolgt online über Kumasta.
  • Die zirkuspädagogische Qualität der Fachkräfte muss sichergestellt werden.
  • Die Jury von Zirkus gestaltet Vielfalt entscheidet über die Projektförderung.
  • Bei der Förderung handelt es sich um eine ausgabenbasierte Projektförderung (bis zu 100%).
  • Eine inhaltliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von Zirkus gestaltet Vielfalt muss ausgeschlossen werden.
  • Projektbeginn ab 1. Januar 2020