31. FILMFEST DRESDEN 2019
Frist: Samstag, 01. Dezember 2018
No video selected.
Der Call for Entry für das 31. FILMFEST DRESDEN läuft vom 1. September bis 1. Dezember 2018.
Zulassungsbedingungen
- Zur Anmeldung zugelassen sind ausschließlich Kurzfilme bis 30 Minuten.
- Für den Nationalen oder Internationalen Wettbewerb sind Kurzspielfilm- und Animationsfilme zugelassen, die nach dem 31. Dezember 2016 produziert wurden.
- Für die Sonderprogramme (Panorama, Kids, Jugend, Experimente, Regionaler Fokus) können auch Dokumentar- und Experimentalfilme eingereicht werden.
- Wichtig: Die Einreichung muss über englische Untertitel verfügen, falls die Originalsprache nicht Englisch ist.
- Bitte keine zusätzlichen Materialien wie Plakate, Promo-DVDs etc. einschicken.