Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb 2017
Frist: Mittwoch, 14. Dezember 2016
Seit 2005 bietet Die Blaue Nacht Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, über einen alljährlichen ausgeschriebenen Wettbewerb ihre Arbeiten (Werke und Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst wie Lichtinszenierungen, (akustische) Installationen, Bewegung/Performance, (interaktive/partizipative) Aktionen, neue Medien, etc.) einem größeren Publikum für eine Nacht (max. 6 Stunden) in den beteiligten Einrichtungen, in Innenhöfen, in geschlossenen, aber öffentlich zugänglichen Räumen und auf Plätzen der Nürnberger Innenstadt vorzustellen.
Honorar
Die von der Jury ausgewählten Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergruppen erhalten jeweils ein Honorar von 1.500 € (bei nachgewiesener Umsatzsteuerpflicht zuzüglich der gesetzlichen MwSt.). Damit ist die gesamte Arbeitsleistung des Künstlers/der Künstlerin (Konzept, Vorbereitung, Durchführung, Auf- und Abbau, sowie Präsenz in der Blauen Nacht) abgegolten.
Erstattung der Kosten
Neben dem Honorar werden die zur Realisierung des Kunstwerkes notwendigen Kosten (nach Prüfung der vorgelegten Rechnungen) bis zu maximal 3.500 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) erstattet. Diese Summe versteht sich inkl. aller im Zusammenhang mit Erstellung und Präsentation vor und während der Blauen Nacht anfallenden Kosten (z.B. Technik, Transport, Übernachtung, Infrastruktur, Strom, Absperrungen, Aufbauhelfer, eventuelle Bewachung vor Ort, Hotel, Fahrtkosten, etc.).
Nach der Blauen Nacht abgerechnet werden können nur „Verbrauchsmaterialien“, d.h. alles, was bei der Erstellung und der Präsentation eines Kunstprojektes „verbraucht“ wird. Geräte (Projektoren, Lampen, Laptops, etc.) und anderes Material (z. B. Kabel, Matten, etc.), die sich auch weiterhin verwenden lassen, gehören also nicht dazu. Eine Leihgebühr für Geräte, etc. kann abgerechnet werden.
Nichtsdestotrotz müssen die Kosten für das gesamte Material (also auch eventuelle Leihgebühren) in die Kalkulation aufgenommen werden.