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Deutscher Tanzpreis 2021

Frist: Montag, 08. Februar 2021

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Der Dachverband Tanz Deutschland ruft Verbände und Institutionen des Tanzes auf, Vorschläge für den Deutschen Tanzpreis 2021 einzureichen.

Die Vorschläge für die Wahl der Preisträger können von Vertreter*innen von Verbänden und Institutionen des Tanzes eingereicht werden. Als Verbände sind sowohl bundesweite wie auch regionale Zusammenschlüsse aller Bereiche des Tanzschaffens in Deutschland vorschlagsberechtigt. Als Institutionen werden Kompanien, Künstler*innenkollektive, Produktionsorte, Schulen, Archive und vergleichbare feste Einrichtungen des Tanzes angesehen.


Mit ihrem Vorschlag versichern die Einreichenden, dass sie mit den Vorgeschlagenen weder verwandt noch gegenwärtig arbeitsrechtlich verbunden sind.