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dokKa 2017

Frist: Montag, 27. Februar 2017

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dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm, Hördokumentation/Radiofeature und dokumentarische Installation in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern/-innen während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe. Filmemacher/innen, Künstler/inne, Autoren/innen und Produzenten/innen sind eingeladen, aktuelle Arbeiten einzureichen.

Was kann eingereicht werden?
Es können Dokumentarfilme, Hördokumentationen/Radiofeature und dokumentarische Installationen eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2015 fertig gestellt wurden. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme und Hördokumentationen/Radiofeature müssen mindestens eine Länge von 30 Minuten haben. Ein Schwerpunkte des Festivals ist „Recht und Gerechtigkeit“.

Wer kann einreichen?
Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Die Künstler/-innen oder Produzent/-innen müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme und dokumentarische Installationen aus diesem Land akzeptiert. Bei französichen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel möglich.