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Förderpreis für gegenständliche Kunste des Bodenseekreises 2018

Frist: Mittwoch, 28. Februar 2018

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jung + gegenständlich heißt es auch 2018 wieder!
Zum 5. Mal vergibt der Bodenseekreis seinen Förderpreis für gegenständliche Malerei und Zeichnung.

Bewerben kann sich jeder, der nicht älter als 35 Jahre ist und an einer Kunstschule oder Kunsthochschule studiert oder einen entsprechenden Abschluss besitzt.

Eine Jury bestimmt die Bewerber, die an der Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis, im Roten Haus in Meersburg, teilnehmen dürfen. Die Jury entscheidet auch, wer den Förderpreis des Bodenseekreises 2018 erhalten soll. Bekannt gegeben wird diese Entscheidung aber erst am Ende der Ausstellungslaufzeit, denn das Publikum darf ebenfalls seinen Favoriten wählen.

Der offizielle Förderpreis des Kreises ist mit 4000 € dotiert und beinhaltet die Möglichkeit, im Folgejahr in der Städtischen Galerie Fähnle in Überlingen auszustellen. Der Publikumsliebling erhält 1000 €. Die Ausstellung im Roten Haus läuft vom 8. Juli bis 16. September 2018. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, in dem alle Teilnehmer an der Ausstellung präsentiert werden. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2018. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!