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Junge Kunst 2019

Frist: Dienstag, 30. April 2019

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Junge Künstler*innen können sich bis 30.4.2019 um eine Ausstellung im Kunstverein Konstanz bewerben, gefördert durch Mittel des Vereins in Höhe von 10.000 €. 

Wettbewerbsart

Der Wettbewerb ist offen und einstufig.
Das Verfahren ist formlos und nicht anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Grundsätze und Richtlinien

Jeder Teilnehmer erklärt sich durch seine Beteiligung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Wettbewerbsteilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind  Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Alter von maximal 35 Jahre berechtigt. Es besteht die Möglichkeit sich einzeln oder in einer Gruppe mit max. 5 Personen zu bewerben.

Kostenrahmen

Für die Rahmenorganisation der Ausstellung wie Werbung, Transporte (inkl. Transportversicherung), Plakate, Einladungskarten, Übernachtungskosten, Laudator, Versicherung etc. stehen 5.500 € brutto zur Verfügung. Als Produktionskostenzuschuss werden dem Gewinner oder der Gewinnergruppe 10.000 € brutto zur Verfügung gestellt.

In dem Kostenrahmen sind alle Kosten, wie Honorar, Material, Lohn, Auf- Abbau, Herstellung des Kunstwerks einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion usw. einzurechnen.

Dem Auslober dürfen keine weiteren Kosten für die Herstellung des Kunstwerkes entstehen.

Wettbewerbsaufgabe

Gewünscht wird ein Ausstellungskonzept, das

  1. a) auf die Räumlichkeiten des Kunstvereins mit Flur und den beiden Oberlichtsälen Bezug nimmt oder
  2. b) sich mit der Institution des Kunstvereins auseinander setzt.