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Kunst im Untergrund 2019

Frist: Montag, 06. Mai 2019

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Seit Anfang der 1990er Jahre setzt die nGbK unter dem Projekttitel Kunst im Untergrundkünstlerische Arbeiten in oder in unmittelbarer Nähe von U-Bahnhöfen in Berlin um. Derjährlich stattfindende, offene und internationale Kunstwettbewerb wird mit der Unterstützungder Senatsverwaltung für Kultur und Europa - Kunst im Stadtraum ausgelobt und realisiert. ZuBeginn zeigten Künstler_innen auf den Hintergleisflächen verschiedener U-Bahnhöfe Berlins Kunst als Alternative zu Werbung. Seit den 2000er Jahren bezieht der Wettbewerb auchpartizipatorische und interventionistische Konzepte mit ein.

Im Jahr 2019 widmet sich der Wettbewerb Kunst im Untergrund einer kritischen Auseinander-setzung mit dem Rüstungsgeschäft. Durch künstlerische Annäherungen sollen historischeBedingungen, wirtschaftliche und politische Verflechtungen des Waffenhandels und dessenAusmaß und Ambivalenzen ästhetisch und physisch erfahrbar werden.

Art und Gegenstand des Wettbewerbs
Der einphasige Kunstwettbewerb wird international offen für professionelle Künstler_innen bzw.Künstler_innengruppen ausgelobt. Das Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Die Wettbewerbs-sprache ist wahlweise deutsch oder englisch.Im Rahmen des Wettbewerbs sollen bis zu vier Arbeiten realisiert werden. Je nach Standort stehen unterschiedliche Medien zur Verfügung: Hinter-gleisflächen, City Light Poster, Folienbeklebung des Bodens und des Treppenabsatzes in den unten genannten U- und S-Bahnhöfen, Videoclips sowie weitere Optionen im Bahnhofsbereich undoberirdisch.

Beurteilungskriterien
Entwurfsidee und künstlerischer LeitgedankeGestalterische UmsetzungRäumliche EinbindungTechnische Machbarkeit unter Berücksichtigungder RahmenbedingungenUmweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit.

Kostenrahmen
Für die Realisierung stehen bis zu 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) inkl. der gesetzlichen MwSt. zur Verfügung. Für Honorare stehen pro Arbeit 4.000 € (in Worten: viertausend Euro) einschließlich sämtlicher Neben-kosten und ggf. anfallender Steuer zur Verfügung.Der Gesamtkostenrahmen ist unbedingt einzuhalten, die Nachbewilligung von weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.