Archiv

Filter

KunstKommunikation 2018

Frist: Freitag, 03. Februar 2017

No video selected.

Für das Projektstipendium „KunstKommunikation“ können sich Künstler/innen und
Kunstvermittler/innen mit einer abgeschlossenen Akademie-/Hochschulausbildung oder vergleichbaren Qualifikationen bewerben.
Denkbar sind auch Bewerbungen von Paaren oder Gruppen, die gemeinsame Projekte konzipieren und durchführen wollen.
Es gibt keine Altersbegrenzung.
Es besteht keine Residenzpflicht, sondern eine mit der Leiterin abgestimmte projekt-bezogene Aufenthaltsdauer.

Was wird gefördert? – Beschreibung:
Gefördert werden Kunstprojekte mit einem kommunikativen, partizipatorischen und/oder interaktiven Charakter.
Gemeint sind
- gemeinschaftsorientierte öffentliche Kunstprojekte, die sich inhaltlich auf ge-sellschaftlich-soziale, partizipatorische Aspekte konzentrieren;
- Kunstprojekte, die nicht vorrangig ergebnis- und werkorientiert, sondern pro-zess- und erfahrungsorientiert sind und die in oder mit Betrieben, Vereinen oder sozialen Institutionen durchgeführt werden;
- ortsbezogene Kunstprojekte und Kunstinstallationen, die sich gezielt mit der Geschichte, der Architektur, der Topographie, der Ökologie und dem „Innen und Außen“ des Ortes aber auch mit der zeitgenössischen Lebens- und Ar-beitswelt der Region und den sozialen Zusammenhängen auseinandersetzen;
- Kunstprojekte und -werke, deren Durchführung und Produktionsprozesse von der Partizipation künstlerischer Laien geprägt sind;
- Kunstprojekte, -werke, -installationen, die das Publikum aktiv mit einbezie-hen.