Leipziger Bewegungs-kunstpreis
Frist: Dienstag, 31. Mai 2016
Die Bewerbungsfrist läuft jeweils vom 1. Juni eines Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres für Produktionen der laufenden Spielzeit, die zwischen 1. September und 30. Juni aufgeführt werden. Die Bewerbung muss jedoch bis spätestens 4 Wochen vor der Premiere oder Aufführung des betreffenden Stückes in Leipzig eingereicht sein!
Teilnahmebedingung und Bewerbung
1. Einbezogen werden Produktionen des Zeitgenössischen Tanzes, der Performancekunst des Tanztheaters bzw. Theaters. Der Preis wird an die jeweiligen Regisseure/Choreographen, Gruppen oder Produktionsteams vergeben.
2. Prämiert werden dabei die in der jeweils laufenden Saison entstandenen Stücke, die alleinstehend als abendfüllende Produktionen (mind. 45 Minuten) bezeichnet werden können und zur Aufführung kommen.
3. Produktionen an festen, öffentlich-rechtlich getragenen Theatern oder mit maßgeblicher Beteiligung öffentlich-rechtlicher Institutionen betriebene Theater wie Schauspiel Leipzig, Oper oder Theater der Jungen Welt werden nicht berücksichtigt.
4. Die Produktionen müssen einen eindeutigen Bezug zum Großraum Leipzig haben. Das heißt, in Leipzig entstanden sein oder durch in Leipzig ansässige Personen verwirklicht worden sein. Dabei reicht es aus, dass die Person in Leipzig wohnhaft ist und das Stück in Leipzig aufgeführt wurde. Hinreichend ist außerdem, dass die Produktion mit einer in Leipzig ansässigen Institution, Gruppe oder Person aus der freien Szene koproduziert wurde.
5. Ausgezeichnet werden können ausschließlich Regisseure, Performance-Künstler, Choreographen oder Kollektive, die sich hauptberuflich oder in überwiegendem Maße als solche betätigen.
6. Produktionen die sich nicht eindeutig zu den oben genannten Kunstformen zählen lassen können, können, sollte die Jury eine solche als besonders interessant und förderungswürdig erachten, ebenfalls am Wettbewerb teilnehmen. Die Jury entscheidet in einfacher Mehrheit über die Einbeziehung solcher Produktionen. (Puppentheater, Kabarett etc.)
7. Der Preis kann maximal an zwei aufeinanderfolgenden Jahren an die gleiche Person oder Gruppe verliehen werden.
8. Um den Preis können sich alle unter Punkt 5. genannte bewerben, die eine Premiere in der jeweiligen Saison (siehe 9.) haben.
9. Bewerbungszeitraum ist ein Jahr (eine Theatersaison) von Juni bis Ende Mai des Folgejahres. Die Stücke müssen jedoch zwischen September und Ende Juni mindestens einmal gespielt werden. Stücke die ausschließlich von Juli bis Ende August gespielt werden können nicht berücksichtigt werden.
10. Die Bewerbung/Vorschläge erfolgt über die Webseite des Leipziger Bewegungskunst e.V. (www.bewegungskunstpreis.de). Auf der Seite existiert ein Formular in welches der Bewerber das Stück mit einer Kurzbeschreibung sowie einige weitere Angaben einträgt. Die Bewerbung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Aufführung innerhalb des Bewerbungszeitraums.
11. Die Jury hat ein Vorschlagsrecht für weitere Produktionen und kann einzelne Bewerbungen ablehnen.
12. Der Jurypreis versteht sich als Preis mit Fördercharakter. Das Preisgeld soll für eine kommende Produktion bzw. kommende künstlerische Arbeit verwendet werden. Über die Verwendung ist bei Anfrage der Nachweis zu erbringen. Der Preis ist mit 5000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) dotiert.
13. Die Jury besteht aus vier bis fünf Leipziger Kulturexperten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Mit Aufnahme ihrer Tätigkeit wird die Jury aus aktuellen Leipziger Theater-Produktionen der laufenden Spielzeit eine Auswahl nach unten angegebenen Jury-Kriterien treffen.
14. Die Jury wird durch Personen gebildet die hohe Kompetenz im Bereich der darstellenden Künste aufweisen. Die Jurymitglieder werden vom Verein vorgeschlagen. Sollten Jurymitglieder an einer Produktion im Bewerbungszeitraum beteiligt sein, so ist diese von einer Bewerbung ausgeschlossen.
15. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Produktionen, die in die Auswahl einbezogen werden, müssen von mindestens zwei Jurymitgliedern gesehen worden sein. Die Jurymitglieder schlagen fünf Favoriten aus den gesehenen Produktionen vor. Diese Favoriten müssen von mindestens 50% der Jurymitglieder gesehen werden. Ist dies nicht möglich kann eine Bewertung auch aus einer Videoauf-zeichnung vorgenommen werden. Der Preisträger wird aus diesem Kreis gewählt.
16. Eine Quote für die Verteilung des Preises nach Sparten wie Schauspiel, Tanz oder Performance ist nicht festgelegt. Es liegt frei in der Entscheidung der Jury an wen der Preis verliehen wird.
17. Die Jury tritt in regelmäßigen Abständen zusammen um ihre Arbeit abzustimmen. Sie gibt Anfang Juni eines Jahres die fünf Nominierten Produktionen mit jeweils einer kurzen Begründung bekannt. Aus diesen fünf Nominierungen wählt die Jury den Preisträger aus und formuliert eine ausführliche Begründung dazu.
18. Alle eingehenden Premieren- und Aufführungstermine werden durch den Verein an alle Jurymitglieder weitergeleitet. Die Jury koordiniert eigenständig den Einsatz der Jurymitglieder.
19. Die Jurymitglieder werden nicht für Ihre Arbeit entschädigt. Eintrittskarten werden gegen Vorlage beim Verein erstattet. Die Bewerberproduktionen werden jedoch gebeten den Jurymitgliedern kostenfrei Eintritt zu gewähren. Inhaltliche Auswahl durch die Jury
20. Die Jury wählt eine Arbeit aus, die sich durch überzeugende künstlerische Kreativität, Qualität und Umsetzung auszeichnet. Verleihung
21. Die Entscheidung über den Gewinner des Leipziger Bewegungskunstpreises wird in einem feierlichen Rahmen am Ende der Saison im Juni/Juli bzw. Des Festivals bekannt gegeben und die Sieger-Produktion öffentlich ausgezeichnet.
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