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stadt.land.text NRW 2022

Frist: Sonntag, 12. September 2021

stadt.land.text NRW 2022
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Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen laden Autor*innen ein, sich im Rahmen des Residenzprojekts stadt.land.text NRW 2022 mit Projektideen als Regionsschreiber*in für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. Juni 2022 zu bewerben.

Bewerbungsfrist ist der 12. September 2021.

Unterwegs in den ländlichen Räumen NRWs: März bis Juni 2022 Das literarische Residenzprogramm bringt alle zwei Jahre zehn Schriftsteller*innen für vier Monate in die Kulturregionen Aachen, Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Die Autor*innen sind unterwegs, erkunden Stadt, Dorf und Landschaft, treffen ihre Bewohner*innen und setzen literarisch-künstlerische Projektideen um. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf den urbanen Zentren, sondern insbesondere auf den ländlich geprägten Gegenden NRWs. Ihre Ergebnisse präsentieren die Autor*innen auf dem stadt.land.text NRW-Blog, in den sozialen Medien und bei Lesungen an verschiedenen Orten in den Kulturregionen. 2022 geht das Projekt in die dritte Runde und wendet sich erstmals auch an Autor*innen, die im deutschsprachigen Raum leben, aber nicht auf Deutsch schreiben. Eine qualitätsvolle literarische Übersetzung aus der jeweiligen Sprache ins Deutsche wird durch stadt.land.text NRW organisiert und finanziert.

Vernetzen, erkunden, experimentieren: das Residenzprogramm

Mit dem Beginn der Residenz am 1. März 2022 haben die Schreiber*innen zunächst Zeit, in der jeweiligen Region anzukommen, Kontakte zu knüpfen und mit ihrem Projektvorhaben zu beginnen. Nach den ersten vier Wochen findet ein Begegnungswochenende statt, an dem die Schreiber*innen einander kennenlernen. Danach sind gemeinsame Ausflüge und Aktionen an Nahtstellen der Kulturregionen vorgesehen, die stadt.land.text Passagen. Zudem organisieren die zuständigen Koordinierungsbüros Veranstaltungen in der jeweiligen Gastregion. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für die zentralen Veranstaltungen werden übernommen. Die Residenzzeit endet mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung.

Ausgewählte Arbeiten aller Autor*innen erscheinen im Herbst 2022 in der dritten Auflage der Anthologie stadt.land.text NRW.

MODALITÄTEN
• Die Residenz findet vom 1. März bis zum 30. Juni 2022 statt.
• Es wird zwischen Schreiber*in und jeweiliger Kulturregion ein Residenzvertrag mit einem monatlichen Honorar von 1.800 Euro (zzgl. 7% Mwst.) abgeschlossen.
• Für die Residenzdauer werden eine Unterkunft sowie Fahrtkosten innerhalb der jeweiligen Region finanziert.
• Die Residenzorte können sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum liegen.
• Der*die Schreiber*in wird von den Projektpartner*innen in der jeweiligen Region und (in Abstimmung) von der zentralen Projektkoordination unterstützt.
• Die Auswahl der während der Residenz behandelten Themen unterliegt der künstlerischen Freiheit der Autor*innen.

ERWARTUNGEN AN DIE REGIONSSCHREIBER*INNEN
• Literarisch-künstlerische Auseinandersetzung mit der jeweiligen Region (inkl. illustrierendem Foto-, Audio- und/oder Videomaterial)
• Interesse an der jeweiligen Region und Eigeninitiative (z. B. Recherche-Ausflüge, Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung, Vernetzung mit der Kulturszene, Teilnahme an Veranstaltungen, Besuch von Schulklassen, Bibliotheken)
• Anwesenheit in der jeweiligen Region während der Residenzzeit (Unterbrechungen nach Absprache möglich)
• Erstellen von literarischen Texten mit Bezug zum Aufenthaltsort (Prosa, Essay, Lyrik, Drama etc.), Veröffentlichungen auf dem Blog und in der Anthologie, Präsentation/Performance bei Veranstaltungen.
• Bereitschaft, bei Veranstaltungen wie Messe-Auftritten, Lesungen oder Festivals über den Residenz-Aufenthalt zu sprechen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUSWAHL
• Bewerben können sich Autor*innen aller Gattungen mit einem generellen Interesse an künstlerisch-literarischer Regionalforschung.
• Voraussetzungen sind ein Wohnsitz im deutschsprachigen Raum sowie konversationssichere Deutschkenntnisse.
• Autor*innen können sich nicht für Regionen bewerben, in denen sie bereits wohnhaft sind.
• Die Sprache des künstlerisch-literarischen Schaffens ist frei wählbar. Bei nicht auf Deutsch schreibenden Autor*innen organisiert und finanziert stadt.land.text NRW eine qualitätsvolle literarische Übersetzung der entstehenden Texte. Die Texte werden bilingual veröffentlicht.
• Die Bewerber*innen sollten möglichst auf eine eigenständige Buchpublikation oder auf Veröffentlichungen in Anthologien, Zeitschriften oder Digitalmedien verweisen können.
• Erwünscht ist eine Offenheit für experimentelle Vermittlungsformen.
• Die Vergabe der zehn Werkverträge für die Regionsschreiber*innen erfolgt unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit. • Die Auswahl und die Zuteilung der Residenzschreiber*innen auf die jeweilige Kulturregion erfolgt durch eine unabhängige Jury.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
• Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular unter www.stadt-land-text.de/bewerbung auf deutscher Sprache
• Motivationsschreiben (max. 1.500 Zeichen)
• Skizze für Projektidee zur Umsetzung während der Residenzzeit (max. 1.500 Zeichen)
• Benennung von zwei bevorzugten Kulturregionen mit einer kurzen Begründung (Diese Angabe ist nicht bindend für die Jury bei der Verteilung der Residenzplätze in den teilnehmenden Regionen.)
• Lebenslauf inkl. Bibliografie (PDF, max. 2 MB)
• Textproben (PDF, max. 2 MB): max. 10 Normseiten à 1.500 Zeichen. Bei Autor*innen, die nicht auf Deutsch schreiben, sollten mindestens 50% der Textproben in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen.

RESIDENZ-HONORAR
• Die Auszahlung des Honorars erfolgt nach Unterzeichnung des Werkvertrags in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der*die Regionsschreiber*in während der gesamten Residenz anwesend ist.
• Für die Versteuerung des Honorars ist der*die Regionsschreiber*in selbst verantwortlich.
• Unterbrechungen können mit der jeweiligen Kulturregion und der Projektleitung vereinbart werden. Sollte der*die Regionsschreiber*in länger als zehn Tage nicht anwesend sein, behält sich die Projektleitung vor, das Honorar anteilig zurückzufordern.

FRISTEN
• Einsendeschluss für die Residenz (März bis Juni 2022) ist der 12. September 2021.
• Über die Vergabe der zehn Residenzplätze wird voraussichtlich Mitte November 2021 entschieden.