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Theaterpreis des Bundes 2019

Frist: Freitag, 15. Februar 2019

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Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat zum dritten Mal den Theaterpreis des Bundes ausgelobt. Mit dem Preis werden herausragende Leistungen kleiner und mittlerer Theater - insbesondere auch jenseits der Metropolen – gewürdigt.

Der THEATERPREIS DES BUNDES 2019 will Theater und Spielstätten würdigen, die in ihren Programmen, Produktionen oder Entscheidungen einen künstlerischen Anspruch verteidigen, durch ihre Programmarbeit in
ihre Umgebung hineinwirken und auf diese Weise gesellschaftliche Relevanz erlangen, die überregionale
Beachtung verdient. Zehn Preise mit einem Gesamtvolumen von 800.000 € sollen Vorhaben unterstützen,
welche die Rolle der Theater als Orte der Begegnung und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten
Themen und als künstlerisches Experimentierfeld erlebbar machen. Betrachtet wird jeweils das Gesamtprogramms
eines Theaters oder einer Spielstätte.

Für den THEATERPREIS DES BUNDES 2019 können sich kleine und mittlere Theater sowie Spielstätten und
Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste deR Bundesrepublik Deutschland bewerben. Voraussetzung ist in der Regel ein regelmäßiger Spielbetrieb mit verschiedenen Stück-Angeboten und/oder weiteren gesellschaftlich relevanten, aktivierenden (partizipativen) Programmbestandteilen in einer eigenen Spielstätte. 

Nicht zwingend notwendig ist ein festes Ensemble oder Eigenproduktionen, aber eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit bestimmten Künstlerinnen und Künstlern sollte bestehen. In der Regel sollte eine öffentliche Förderung bestehen (Ausnahmen können z.B. kleine private Theater auf dem Land sein). In den Bewerbungen sollen sich die Theater und Spielstätten ihr Programm und außergewöhnliche, exemplarische Leistungen auf in der Spielzeit 2017/2018 beziehen.