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Brecht-Tage 2016

Frist: Sonntag, 06. Dezember 2015

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Nach dem Urheber(b)recht

 

Was passiert mit Bertolt Brechts Werken ab 2027?

 

Der 14. August 2026 wird der 70. Todestag Bertolt Brechts sein. Dieser Tag läutet das Ende der urheberrechtlichen Schutzfrist für Brechts Werk ein, das ab 1. Januar 2027 gemeinfrei sein wird. Das heißt: dann darf jede*r damit machen, was sie / er will. Ein Wendepunkt in der Theatergeschichte oder zumindest im Umgang mit Brechts dramatischem Werk?

Die Brecht-Tage 2016 werden sich bereits jetzt Gedanken machen, was das Auslaufen der Schutzfrist für das Werk Bertolt Brechts bedeuten könnte und rufen Künstler*innen dazu auf, ihre Zukunftsvisionen zu Brecht jenseits des Urheberrechts zu formulieren. Wie wird der Umgang mit Brechts Werk ab 2027 aussehen? Hat die auslaufende Schutzfrist auf die Gestalt künftiger Brecht-Inszenierungen überhaupt einen Einfluss?

 

Die Brecht-Tage 2016 wollen in Kooperation mit dem Theaterportal nachtkritik.de am 11. Februar 2016 künstlerische Positionen für eine freie Auseinandersetzung mit dem Werk Bertolt Brechts präsentieren.

Bitte skizzieren Sie bei kurzer Vorstellung Ihrer Person oder Gruppe Ihre Position zum Umgang mit Brechts Werk ab 2027: in einer Projektskizze, die nicht länger als 6000 Zeichen sein sollte, einem Video oder anderen audio-visuellen Medien.

Aus diesen zehn Positionen werden schließlich von der Jury drei Positionen ausgewählt, die am Abend des 11. Februar 2016 im Literaturforum im Brecht-Haus in kurzen Präsentationen (ca. 15 Minuten) vorgestellt werden. Die Form der Präsentation ist freigestellt. Für jede dieser drei Präsentationen wird eine Aufwandsentschädigung von 500 € sowie die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten (bis zu 300 €) angeboten.