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Genius Loci Weimar Festival

Frist: Mittwoch, 23. März 2016

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Die Konzeptideen werden in einer öffentlichen Ausstellung im Frühjahr 2016 in Weimar gezeigt und u. a. mit Hilfe des Publikums prämiert. Die drei Gewinnerprojekte werden mit einem gesamten Preisgeld von 45.000 Euro realisiert und im Rahmen des Festivals vom 12. bis zum 14. August 2016 in einem abendlichen Parcours durch Weimar präsentiert.

Die Wettbewerbsteilnehmer reichen ein künstlerisches Konzept ein mit:

  • einem dreißigsekündigen audiovisuellen Videoclip (HD)
  • einem Erläuterungstext (max. 300 Wörter)
  • einem Motivationsschreiben des Teilnehmers oder der Gruppe einschließlich Selbstbeschreibung und Angabe entsprechender Referenzen. Eine professionelle Bearbeitung in der Bearbeitungszeit wird mit dieser Selbstbeschreibung eindeutig herausgestellt (max. 300 Wörter)
  • einer Festlegung des Bearbeitungsteams und bestellter Vertreter

Die drei besten Einreichungen erhalten den Auftrag:

  • eine 10-15 Minuten lange hochaufgelöste audiovisuelle Produktion zu erstellen, die als Videomapping während dem Festivalwochenende (12.-14. August 2016) an der jeweiligen Örtlichkeit ausgespielt werden kann.
  • Für die Realisierung steht pro prämierter Einreichung ein Budget von 15.000 Euro zur Verfügung.
  • Die Produktionen sind von höchster technischer und künstlerischer Qualität.

Die wichtigsten Vorgaben für den Wettbewerb Genius Loci Weimar sind:

  • Eine innovative Gestaltung in Form eines audiovisuellen Videomappings unter besonderer Berücksichtigung des Genius Loci.
  • Ein individueller, origineller und anspruchsvoller Umgang mit dem Geist des Ortes im Sinne von Geschichte und Architektur des Ortes, der Personen die dort wirkten und historischer Vorgänge, die sichtbare und auch unsichtbare Spuren hinterlassen haben.
  • Eine bewusste Unterlassung von erratischen Effekthaschereien, aufdringlichen Klischees und unreflektierter historischer Nacherzählung.

 

 

DIE AUSGEZEICHNETEN ARBEITEN:

 

Die ausgezeichneten Arbeiten erhalten jeweils ein Preisgeld von 15.000 Euro zur Verwirklichung der Produktion. Die Künstler ( künftig: Teilnehmer ) gehen damit einen Werkvertrag mit der MXPERIENCE FESTIVAL gUG (haftungsbeschränkt) ( künftig: Veranstalter ) ein und verpflichten sich die in Auftrag gegebene Arbeit bis spätestens 10 Tage vor Festivalbeginn (02.08.2016) dem Veranstalter zuzustellen. Einzelheiten werden in einem gesonderten Vertragswerk geregelt.

 

Der Veranstalter verpflichtet sich die Projektionstechnik sowie die Übernachtungskosten zu übernehmen. Eventuell anfallende Reisekosten tragen die Teilnehmer und sind mit dem Preisgeld abgegolten. Die ausgezahlte Summe ist eine abschliessende Gesamtsumme. Die Teilnehmer müssen für evtl. in Ihrem Land bzw. in Deutschland fällige Steuern und Abgaben selbst aufkommen. Wenn für das Werk Materialien verwendet werden, für die Urheberrechte von Dritten bestehen, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von der Haftung und allen Zahlungsverpflichtungen frei.??Wenn für das Werk und hiernach für die Aufführung Materialien verwendet werden, für die Urheberrechte von Dritten bestehen (z.B. GEMA-Abgaben), werden die anfallenden  Entgelte von dem Veranstalter aus dem Preisgeld beglichen. Das Preisgeld wird somit vermindert um die abzuführenden Abgaben für die Rechte Dritter zur Auszahlung gebracht. Der Veranstalter empfiehlt die Verwendung von beispielsweisen GEMA-freiem Material. Die ausführenden Teilnehmer reichen bis zum 30.06.2016 eine Liste der verwendeten Materialien unter Angabe der Quelle und etwaigen Rechten Dritter bei dem Veranstalter ein.

 

Der Vertrag sieht weiterhin vor, dass die Teilnehmer bzw. ein Vertreter dem Veranstalter zur Vermeidung eventuell auftretender Probleme mit der Realisierung der Live-Projektion jederzeit Auskunft zu dem Bearbeitungsstand erteilen sowie Einblick in die aktuellen Fortschritte gewähren. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer bzw. ein Vertreter mindestens einmal vor Bearbeitungsbeginn nach Weimar zu reisen um sich die vorab ein Bild von den Örtlichkeiten zu machen.

 

 

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

Der Wettbewerb ist offen für alle Einzelpersonen und Gruppen die am vollständigen Antrags-verfahren teilnehmen. Alle Teilnahmeunterlagen müssen online eingereicht werden.

Alle Teilnehmer, Enthusiasten, Studenten und Profis erhalten die gleichen Chance. Allerdings empfehlen wir den Teilnehmern ihre professionellen Fähigkeiten und ihre Motivation eine solche Fassadenprojektion zu realisieren und umsetzen zu können deutlich aufzuzeigen.  

 

BEWERBUNGSUNTERLAGEN:

Einzelpersonen und Gruppen bewerben sich mit einem Motivationsschreiben (max. 300 Wörter) und erklärenden Text über den künstlerischen Werdegang (max. 300 Wörter). Wir empfehlen dass mindestens eines der Gruppenmitglieder bereits Erfahrungen mit Fassaden- oder Videoprojektionen hat.

Es muss pro Einreichung eine der drei ausgeschriebenen Örtlichkeiten – Tempelherrenhaus, Sternbrücke, Wasserprojektion am Stern -  ausgewählt werden. Den Teilnehmern steht es frei für mehrere Fassaden Konzeptvorschläge einzureichen. Die Jury bzw. die Juryleitung behält sich dabei vor, bei unbefriedigenden Wettbewerbsergebnissen den Auftrag aus dem Wettbewerb herauszunehmen und extern zu vergeben.

Um das Konzept und die Idee der künstlerischen Arbeit zu erläutern müssen die Teilnehmer neben der Konzeption die oben aufgeführten Materialien einreichen.

 

WETTBEWERBSUNTERLAGEN:

Der Veranstalter verpflichtet sich ein komplettes Paket von Daten und Informationen zu den ausgewählten Fassaden, einschließlich 3D Modell, Fotos und Pläne, sowie Texte über die architektonische und kulturelle Geschichte des Ortes zur Verfügung zu stellen. Er steht außerdem für Fragen zur Verfügung.