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Individuelle Förderung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen | Partner

Frist: Freitag, 10. März 2017

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Im Förderbereich Partner des IKF-Programms haben bereits etablierte kulturelle Institutionen, Dachverbände und freie Kulturträger mit Netzwerkfunktion die Möglichkeit, strukturbildende Programme zur individuellen Förderung von KünstlerInnen und Kreativen zu entwickeln und sie zur Förderung beim Land zu beantragen. Mit ihren Netzwerkkompetenzen können sie damit zu einer qualitativen Förderverteilung beitragen sowie eine breite Netzwerkarbeit begünstigen.

Ein strukturbildendes Programm muss vor allem zu einer Förderung und Ausschüttung der Landesförderung an KünstlerInnen und Kreative führen, mit dem Ziel, deren Arbeits- und Lebensperspektiven zu verbessern.

Eine förderfähige Maßnahme kann materielle (z.B. Arbeitsräume), immaterielle (z.B. Sichtbarkeit) oder strukturelle Formate (z.B. Netzwerk) umfassen. Sie kann aus

a.) traditionellen Formen (Stipendien, Residenzen, lokale Wettbewerbe, Atelier- und Arbeitsraumzuschüsse etc.) oder auch
b.) neuen experimentellen Formen, die pilotiert werden,
bestehen.

Eine Förderung im Bereich Partner kann maximal 30.000 Euro pro Antrag betragen.