Künstlerstipendium 2018
Frist: Mittwoch, 31. Mai 2017
Die Emsländische Landschaft für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim vergibt im Jahr 2018 zum siebten Mal ein Arbeitsstipendium für Künstlerinnen und Künstler auf dem Gebiet der bildenden Kunst (Plastik, Malerei, Grafik, Multimediales, Fotokunst).
Die Emsländische Landschaft zeichnet mit diesem Künstlerstipendium Einzelpersonen aus, die besonders anerkennenswerte künstlerische Leistungen erbracht haben. Die Förderung erstreckt sich auf Künstler und Künstlerinnen die im Gebiet der Emsländischen Landschaft (Landkreis Emsland und Landkreis Grafschaft Bentheim) geboren sind oder dort mehrere Jahre ansässig sind bzw. waren. Förderungswürdig sind Künstlerinnen und Künstler, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich absolviert haben. Daneben werden auch Bewerber zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
Das Stipendium wird im Jahr 2018 für eine Dauer von vier Monaten vergeben. Zu den Leistungen gehören die kostenlose Unterkunft in einem Wohn- und Arbeitsraum im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim bzw. des Landkreises Emsland sowie für die viermonatige Dauer des Aufenthaltes ein Stipendium in Höhe von insgesamt 5.000,00 € zuzüglich eines einmaligen Kostenzuschusses in Höhe von 1.000,00 € für Materialien und Fahrten. Verbunden mit dem Stipendium sind eine Präsenzpflicht, die Durchführung eines offenen Ateliers sowie die Überlassung eines Werkes an die Emsländische Landschaft.