Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der HBK Braunschweig
Frist: Mittwoch, 13. April 2016
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Ausschreibung von Stipendien zur Nachwuchsförderung
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/Braunschweig University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch- wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Mit 1000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Design sowie Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland. Hervorragend ausgestattete Werkstätten und Labore bieten die besten Voraussetzungen für alle Denk-, Werk- und Arbeitsprozesse.
Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) schreibt im Auftrag des Landes Niedersachsen zur Vergabe im Jahr 2016 aus:
a) Drei (3) Braunschweig PROJECT-Stipendien im Bereich Klangkunst
b) Fünf (5) Braunschweig PROJECT-Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst
Die Stipendien sind Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule und des Landes. Sie richten sich an Künstler/innen, die daran interessiert sind, projektbezogen im unmittelbaren Umfeld einer Kunsthochschule intensiv künstlerisch zu arbeiten.
Die Einbindung der Stipendiaten*innen in den Lehrbetrieb der HBK Braunschweig ist wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule. Allerdings können aus dieser Einbindung keine Honorarzahlungen, kein Lehrauftrag oder eine Dozententätigkeit abgeleitet werden.
Der Projektvorschlag muss einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lassen.
Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn der oder die Bewerber*in während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.
Alle Stipendiaten*innen sind verpflichtet, ihr künstlerisches Projekt während des Stipendiums und zum Abschluss des Stipendiums in einer Präsentation/Aufführung oder einer anderen äquivalenten Form vorzustellen.
Zu a ) 3 Stipendien im Bereich der Klangkunst
Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, von denen mindestens 3 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig gegen Vorlage einer Projektkalkulation in Absprache mit dem*r gewählten Mentor*in ein
Zuschuss für Sach- und Reisekosten zur Verfügung gestellt.
Als Förderbeginn ist der 01. Juni 2017 vorgesehen (Antritt der Residenzzeit ab 1. Juni 2017 möglich).
Zu b) 5 Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst
Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten, von denen mindestens 8 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig gegen Vorlage einer Projektkalkulation in Absprache mit dem*r gewählten Mentor*in ein Zuschuss für Sach- und Reisekosten zur Verfügung gestellt.
Als Förderbeginn ist der 01. Dezember 2016 vorgesehen (Antritt der Residenzzeit ab 1. Dezember 2016 möglich).
- Tags: Bildende Kunst, bis 40 Jahre, Klangkunst, Stipendium