Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Frist: Sonntag, 28. Februar 2016
Die Kulturstiftung des Landes vergibt Reise- und Arbeitsstipendien an Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein haben. Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater können sich bis zum 28. Februar eines jeden Jahres um ein Stipendium bewerben.
Arbeitsstipendien
Arbeitsstipendien werden für einen frei gewählten Ort vergeben. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.
Reisestipendien
Reisestipendien werden vergeben für Aufenthalte im In- und Ausland oder die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen. Maßgeblich ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.
Keine Altersgrenze
Eine feste Altersgrenze gibt es für die Stipendien nicht. Die Bewerber sollten noch in der künstlerischen Entwicklung stehen. Entscheidend sind das bisherige künstlerische Schaffen und das geplante Projekt.