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On y va – auf geht's – let's go!

Frist: Donnerstag, 31. März 2016

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Sie arbeiten in einem deutsch-französischen Tandem und möchten Ihre Zusammenarbeit um einen dritten europäischen Partner erweitern?

Sie leben in einem EU-Land und möchten mit deutschen und französischen Partnern eine Projektidee realisieren?

Sie suchen Fördermöglichkeiten für Ihr transnationales, unkonventionelles und gemeinnütziges Projekt?

Sie möchten darüber abstimmen, welche Projekte gefördert werden?

Dann sind Sie genau richtig bei unserem Ideenwettbewerb
„On y va – auf geht’s – let’s go!“

 

Welche Teilnahmebedingungen gibt es?

1) Gemeinnützigkeit
Einer der beteiligten Partner benötigt den verbindlichen Nachweis der Gemeinnützigkeit. Dieser Partner muss der Antragsteller sein.
An der Projektumsetzung müssen alle drei Projektpartner einen aktiven Anteil haben. Die Aufgaben können dennoch unterschiedlich aufgeteilt sein.
Wichtig ist auch, dass das Projekt selbst gemeinnützige Zwecke verfolgt (wir fördern keine Projekte mit kommerziellen Zielen).

2) Beteiligung von 3 Partnern
Das Projekt muss von einem Partner aus Deutschland, einem aus Frankreich und einem dritten aus einem weiteren EU-Mitgliedsstaat getragen werden. Die Einbindung weiterer Partner, auch von außerhalb der EU, ist möglich.

3) Austausch
Der Grundgedanke des Ideenwettbewerbs ist, dass engagierte Gruppen in Europa zusammenarbeiten und voneinander profitieren. Diese internationale Kooperation soll einen Mehrwert für das vorgeschlagene Projekt und für die beteiligten Akteure bedeuten. Der Austausch steht dabei im Vordergrund.


Weitere Teilnahmebedingungen:

Teilnahme an einem Seminar
Im Herbst und Frühjahr 2016 und 2017 organisiert das dfi ein Seminar und lädt dazu Vertreter der geförderten Projekte ein. Die Teilnahme an einem Seminar ist verbindlich. Das dfi übernimmt die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Rahmen des Seminars und die Erstattung der Reisekosten für jeweils eine Person jeder Partnerinstitution.

Verwendung der Mittel
Die bewilligten Mittel müssen für die Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit (z.B. gegenseitige Besuche, gemeinsame Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit,…) verwendet werden. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5000 Euro. Bei der Bewerbung ist ein Kosten- und Finanzplan mit einzureichen.
Es werden keine bereits angefallenen Kosten berücksichtigt (keine Förderung von laufend oder bereits abgeschlossenen Projekten).

Der zweite Durchgang endet am 31. März 2016 (es gilt das Datum des Poststempels) und gilt für Projekte mit Beginn zwischen Juni 2016 und November 2016.