Projektförderung Dresden
Frist: Samstag, 30. April 2016
Im Rahmen der Kommunalen Kulturförderung werden Künstler, Vereine und freie Initiativen unterstützt. Dabei dient die auf längerfristige Laufzeiten angelegte institutionelle Förderung der Finanzierung von Vereinstätigkeit, während sich die halbjährig zu beantragende Projektförderung auf zeitlich befristete Einzelvorhaben bezieht. Darüber hinaus können Bildende Künstler Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Arbeitsateliers beantragen.
Die Frist gilt für Projekte von Juli bis Dezember des laufenden Jahres.
Antragsberechtigt sind Personen, die in der Landeshauptstadt Dresden ansässig sind und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit in Dresden leisten. Kulturveranstaltungen außerhalb Dresdens, organisiert von Dresdner Künstlerinnen, Künstlern und Kulturträgern, können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu die-nen. Projekte von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturträgern, die nicht in der Stadt Dresden ansässig sind, können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen.
Zuwendungen in der Projektförderung werden vorrangig als Festbetragsfinanzierung gewährt.
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