Projektförderung Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Frist: Dienstag, 01. März 2016
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Förderziel
Ziel der Förderung ist die „Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Förderung des künstlerischen Nachwuchses, die Pflege des kulturellen Erbes, sowie die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit“ (Förderrichtlinie vom 23. August 2004).
Für Projekte, die in der 2. Jahreshälfte umgesetzt werden sollen, endet die Frist mit dem
1. März des gleichen Jahres.
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