30. Internationaler Choreographie-wettbewerb

Frist: Freitag, 15. April 2016

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Alle TeilnehmerInnen, Choreographen/Choreographinnen wie TänzerInnen, sollen eine professionelle Ausbildung haben. Die Altersgrenze für die Choreographen/Choreographinnenliegt bei 35 Jahren. Die Choreographie muss eine Dauer von 5-12 Minuten haben, und ein Solo darf nicht von den Choreographen/Choreographinnenselbst interpretiert werden. Die Wahl des Themas und der Musik ist freigestellt. Mit diesen wenigen Rahmenbedingungen wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Wettbewerb für jede stilistische Richtung offen ist. Bewertungskriterien sind alleine eine phantasievolle Nutzung von Raum und Zeit, die tänzerische Verwirklichung einer Idee und deren Übertragung auf die Interpreten.