Blaue-Nacht-Kunstwettbewerb 2019

Frist: Montag, 10. Dezember 2018

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Seit 2005 bietet DIE BLAUE NACHT Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, über einen alljährlichen ausgeschriebenen Wettbewerb ihre Arbeiten (Werke und Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst wie Lichtinszenierungen, (akustische) Installationen, Bewegung/Performance, (interaktive/partizipative) Aktionen, neue Medien, etc.) einem größeren Publikum für eine Nacht (max. 6 Stunden) in den beteiligten Einrichtungen, in Innenhöfen, in geschlossenen, aber öffentlich zugänglichen Räumen und auf Plätzen der Nürnberger Innenstadt vorzustellen.

Die Präsentation der Kunstprojekte in der Blauen Nacht entspricht nicht der in einem Museum oder einer Galerie. DIE BLAUE NACHT ist kein „white cube“. Das pure „An-die-Wand-hängen“ oder ein „In-den-Raum-stellen“ eines Kunstwerkes kommt demgemäß für DIE BLAUE NACHT nicht in Frage

Die von der Jury ausgewählten Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergruppen erhalten jeweils ein Honorar von 1.500 € (bei nachgewiesener Umsatzsteuerpflicht zuzüglich der gesetzlichen UmSt.) [Damit ist die gesamte Arbeitsleistung des Künstlers/der Künstlerin (Konzept, Vorbereitung, Durchführung, Auf- und Abbau, sowie Präsenz in der Blauen Nacht sowie während der Preview) abgegolten.

Eine Trennung von Autorenschaft und Durchführung ist nicht vorgesehen.

Das Honorar multipliziert sich nicht mit der Anzahl der an dem Projekt beteiligten Personen.

Erstattung der Kosten
Neben dem Honorar werden die zur Realisierung des Kunstwerkes notwendigen Kosten (nach Prüfung der vorgelegten Rechnungen) bis zu maximal 3.500 € (inkl. gesetzlicher UmSt.) erstattet. Diese Summe versteht sich inkl. aller im Zusammenhang mit Erstellung und Präsentation vor und während der Blauen Nacht anfallenden Kosten (z.B. Technik, Transport, Übernachtung, Infrastruktur, Strom, Absperrungen, Aufbauhelfer, eventuelle Bewachung vor Ort, Hotel, Fahrtkosten, Gebühren für Aufführungsrechte Musik, Film, Wort etc.).

Nach der Blauen Nacht können nur „Verbrauchsmaterialien“ abgerechnet werden, d.h. alles, was bei der Erstellung und der Präsentation eines Kunstprojektes „verbraucht“ wird. Geräte (Projektoren, Lampen, Laptops, etc.) und anderes Material (z. B. Kabel, Matten, etc.), die sich auch weiterhin verwenden lassen, gehören also nicht dazu. Eine Leihgebühr für Geräte, etc. kann abgerechnet werden.

Sobald ein Gerät oder anderes Material, das sich nicht mit dem Projekt „verbraucht“, nach der Blauen Nacht zum Eigentum der Künstlerin / des Künstlers werden soll, werden die Kosten nicht erstattet.