Einstiegsförderung 2018

Frist: Freitag, 30. Juni 2017

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Die Einstiegsförderung bietet die Möglichkeit, erstmalig eine eigene Produktion zu präsentieren und so öffentlich wahrgenommen zu werden. Die Förderung richtet sich an

  • Berufseinsteiger, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschlossen haben,
  • Quereinsteiger, die ihre professionelle Qualität im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen,
  • Berufsumsteiger, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzer oder Schauspieler) und als künstlerisch Verantwortliche (z.B. Regisseure oder Choreographen) arbeiten wollen.

Voraussetzungen

  • Einstiegsförderung kann nur beantragen, wer bisher noch keine anderweitige Förderung durch die Berliner Kulturverwaltung erhalten hat.
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller leben und arbeiten in Berlin.
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die Einstiegsförderung wird als Stipendium bis zu einer Höhe von 8.000 € gewährt.