Einstiegsförderung Berlin 2019

Frist: Samstag, 30. Juni 2018

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einstiegsförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden. Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt.

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen entsprechen:

  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
  • Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
  • Berufsumsteigerinnen bzw. Berufsumsteiger
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

wenn sie bisher keine Projektförderung von der Bewilligungsstelle erhalten haben.

Die Antragsteller*innen können bei der Bewerbung noch an einer Hochschule immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der eventuellen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa muss allerdings ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass die Antragsteller*innen ihr Studium nunmehr abgeschlossen haben und exmatrikuliert sind.

Umfang der Förderung

Die Einstiegsförderung wird in Form einer Projektförderung gewährt. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 €.