Einzelprojektförderung Berlin

Frist: Donnerstag, 30. Juni 2016

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden privatrechtlich organisierte Theater oder Theater-/Tanzgruppen. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.

Voraussetzungen

- Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
- Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Beantragt werden können inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere. Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig.