nrw landesbuero tanz 2018
Frist: Donnerstag, 30. November 2017
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Zielgruppe / Förderkriterien
- Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen.
- Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune/Land)
Antragsfrist
Antragsfrist für Gastspiele, die im Zeitraum Januar – April 2017 durchgeführt werden: 01. – 30. November 2017. Es gilt der Poststempel.
Förderverfahren
- Antragsteller ist die Künstler*in bzw. die Kompanie.
- Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste (Theater) und das nrw landesbuero tanz (Tanz) bearbeiten die Anträge und legen die Fördervorschläge dem Ministerium zur Entscheidung vor.
- Nicht landesgeförderte Spielstätten haben bei der Vergabe Vorrang.
- Bei mehr als zwei beantragten Gastspiel-Vorstellungen wird die dritte beantragte Vorstellung zurückgestellt bis alle Anträge anderer Antragsteller beschieden sind. Dann erst kommen die dritte und die weiteren beantragten Gastspiel-Vorstellungen (jeweils in zweier Paketen) zum Zuge. D. h. die dritte und jede weitere beantragte Vorstellung wird solange zurückgestellt bis über alle Anträge anderer Antragsteller*innen in dem Vergabezeitraum entschieden sind.
- Bei zeitgleichem Antragseingang haben Produktionen, die Landesförderung erhalten Vorrang.
- Das Gastspiel muss im Vergabezeitraum Januar –April 2018 stattfinden.
- Die Antragsunterlagen müssen per Post eingehen
Die Antragsunterlagen bestehen aus
- Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular
- Einem Nachweis, dass die Produktion mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde
- Einer Kopie des Gastspielvertrages oder einer Absichtserklärung des Veranstalters mit allen vertragsrelevanten Daten
- Tags: Gastspielförderung, NRW, Tanz