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Auf geht’s!

Frist: Montag, 31. Mai 2021

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Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in der ersten Runde ein Stipendium erhalten haben, sind auch in der zweiten Runde weiterhin antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.

Die Mittel sollen helfen, schon vor der Corona-Pandemie begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.

Eine Antragstellung ist bis zum 31.05.2021 möglich. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, die ggf. auch vor Ende dieser Frist ausgeschöpft sein können. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden