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Bezirksregierung Düsseldorf Musik 2020

Frist: Donnerstag, 31. Oktober 2019

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Musik

Frist: 31.10. des Vorjahres

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.

Antragstellende Personen / Institutionen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u .ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person / Institution ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dort zu stellen.

Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.