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Bezirksregierung Münster Interkulturelle Kulturarbeit 2020

Frist: Dienstag, 15. Oktober 2019

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Interkulturelle Kulturarbeit

Die Bezirksregierungen sind zuständig für das Förderprogramm „Interkulturelle Kulturarbeit“, das mitunter auch als „Künste im interkulturellen Dialog“ bezeichnet wird. Das Programm fördert Kulturprojekte, die die kulturelle Vielfalt in NRW sichtbar und erlebbar machen, neue Zuschauergruppen erschließen und dem interkulturellen Diskurs dienen. Die Künstler sollen ihren Lebens- und/oder Arbeitsmittelpunkt in NRW haben. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Anträge. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt des folgenden Jahres. Förderfähig sind Projekte, die

  • im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind und interkulturelle Strukturen intensivieren,
  • mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren,
  • den interkulturellen Diskurs fördern,
  • neue Zuschauergruppen erreichen,
  • Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen oder
  • kulturelle Vielfalt sichtbar und erlebbar machen.

Bitte beachten Sie, dass die angegebene Antragsfrist eine Ausschlussfrist ist, d. h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).

Es gilt folgende Antragsfrist: Interkulturelle Kulturarbeit 15.10.