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Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW

Frist: Mittwoch, 31. März 2021

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"Auf der Grundlage des Kinder-und Jugendförderplanes NRW und gemeinsam mit vielen engagierten Kooperationspartner*innen realisieren wir vielfältige Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit oder der nebenberuflichen Fortbildung von Pädagog*innen und Multiplikator*innen im Schwerpunkt des künstlerischen Tanzes. Hierfür erhalten wir Fördermittel des Landes NRW, die wir an die lokalen Partner weiterleiten. Sie können bei uns Konzepte für Tanzprojekte mit jungen Menschen einreichen und eine Kostenübernahme beantragen."

Antragsteller*innen können Einzelpersonen oder Einrichtungen aus den unterschiedlichsten Sektoren sein. Zum Beispiel:
– Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen und Tanzkünstler*innen
– freie (gemeinnützige) Träger der Jugendbildung
– freie (gemeinnützige) Kultureinrichtungen
– allgemeinbildende Schulen (nur für außerunterrichtliche Projekte!)

Frist: 31. März für Projekte, die frühestens am 01.07. des laufendes Jahres beginnen.
Ob nach dieser Frist im März noch Restmittel für das laufende Jahr frei geworden sind, erfahren Sie nach den Schulsommerferien bei der Geschäftsstelle