KULTUR.GEMEINSCHAFTEN

Frist: Mittwoch, 30. September 2020

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Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles).

Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.

Einrichtungen können sich ab dem 15.9.2020 ausschließlich über die KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Website bewerben.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen

 

Anmerkung: Wir haben aus technischen Gründen eine Frist angegeben, in der Quelle ist jedoch keine Frist angegeben. Bitte informiert euch dazu auf der Homepage von Kultur.Gemeinschaften.