Kunststiftung Baden-Württemberg 2019

Frist: Sonntag, 30. September 2018

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Bewerbungsfrist ist Sonntag, der 30. September 2018 (Datum Poststempel)
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert junge Künstlerinnen und Künstler in Form von
Stipendien in den Sparten:


• Bildende Kunst
• Musik (Jazz, Klassik, Komposition, Neue Musikformen)
• Literatur
• Darstellende Kunst


Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder
den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil
ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches
Schaffen entscheidend ist. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren, in begründeten
Ausnahmefällen (Elternzeit oder längere Krankheit) kann die Altersgrenze auf 40 Jahre
angehoben werden. Über die Stipendienvergabe entscheiden Fachjurys. Ausschlaggebend
sind allein die Begabung und die Qualität der eingereichten Arbeiten. Die Stipendien sind in
einer Höhe von bis zu 12.000,- Euro dotiert; zusätzlich organisiert die Kunststiftung mit den
Stipendiatinnen und Stipendiaten zahlreiche Veranstaltungen.
Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.
Bewerbungen für den Bereich Bildende Kunst und Darstellende Kunst sind erst nach der
Ausbildung möglich. Für die Kategorie Literatur wird ein Hochschulabschluss oder eine
vergleichbare Qualifikation vorausgesetzt. In der Sparte Musik können sich auch Studierende
bewerben.
Die Bewerbung sollte durch die Künstlerin / den Künstler selbst erfolgen und schriftlich an die
Kunststiftung Baden-Württemberg gerichtet werden.