LVR Kulturförderung

Frist: Dienstag, 31. März 2020

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Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern auch die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.

Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.

Das Fristende für die Antragstellung über die Kreise/Städteregion und kreisfreien Städte für die nächste Förderrunde 2021 beim LVR ist der 31. März 2020. Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem zuständigen Kreis bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt; dort sollten die Anträge spätestens bis zum 29. Februar 2020 vorliegen.