Rudolf Augstein Stiftung 2019

Frist: Samstag, 01. Dezember 2018

No video selected.

Projektförderung
Experimente wagen und Außergewöhnliches ermöglichen – diesem Motto folgt die Rudolf Augstein Stiftung im künstlerischen Bereich. Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, bundesweit. Antragsberechtigt sind sowohl gemeinnützige Organisationen als auch einzelne Künstler_innen. Zentrales Auswahlkriterium ist die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteure. Es werden derzeit keine Stipendien für Promotionen oder künstlerische Recherchen vergeben.

Einreichfristen und Förderhöhe
Projektverantwortliche können sich im Jahr 2018 zum 1. Juni sowie zum 1. Dezember bei der Rudolf Augstein Stiftung um Projektförderung bewerben; für Einzelprojekte werden maximal 10.000 Euro bewilligt, weitere Kooperationspartner sind erwünscht. Bewerber_innen können ihre Antragsunterlagen jederzeit digital oder postalisch an die Stiftung senden. Wir bemühen uns, die Förderentscheidungen zeitnah zu kommunizieren, benötigen jedoch aktuell aufgrund des hohen Antragsaufkommens rund zwölf Wochen. Bitte berücksichtigen Sie einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf bereits bei der Antragstellung. Der Projektstart sollte mindestens vier Monate nach der jeweiligen Antragsfrist liegen.