Theaterförderung des Landes Sachsen-Anhalt 2018

Frist: Samstag, 30. September 2017

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Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Darstellenden Kunst, zum Beispiel Theaterprojekte freier Gruppen, die die Vielfalt des vorhandenen Theaterangebotes deutlich bereichern, Kooperationen freier Gruppen mit kommunalen Bühnen, regionale, internationale Theatertreffen, Projekte des Kinder- und Jugendtheaters.

Antragstellung
Erforderliche Unterlagen: schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.