Ostdeutsche Sparkassenstiftung 1/23
Frist: Dienstag, 10. Januar 2023
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Projektanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden. Neuanträge erreichen die Stiftung ausschließlich über das online-basierte Antragsformular.