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31. FILMFEST DRESDEN 2019

Frist: Samstag, 01. Dezember 2018

No video selected.

Der Call for Entry für das 31. FILMFEST DRESDEN läuft vom 1. September bis 1. Dezember 2018.

Zulassungsbedingungen

  • Zur Anmeldung zugelassen sind ausschließlich Kurzfilme bis 30 Minuten.
  • Für den Nationalen oder Internationalen Wettbewerb sind Kurzspielfilm- und Animationsfilme zugelassen, die nach dem 31. Dezember 2016 produziert wurden.
  • Für die Sonderprogramme (Panorama, Kids, Jugend, Experimente, Regionaler Fokus) können auch Dokumentar- und Experimentalfilme eingereicht werden.
  • Wichtig: Die Einreichung muss über englische Untertitel verfügen, falls die Originalsprache nicht Englisch ist.
  • Bitte keine zusätzlichen Materialien wie Plakate, Promo-DVDs etc. einschicken.