Bauhaus Residenz 2018
Frist: Mittwoch, 06. September 2017
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Das Programm richtet sich an Künstler mit übergreifenden Bezügen zu allen am Bauhaus historisch vertretenden und sich bis heute daraus entwickelnden Bereichen:
Malerei, Design, Textil, Architektur, Skulptur, Fotografie, Film.
Verantwortlichkeit des Künstlers
- Besorgung von Materialien, die für die Arbeit benötigt werden
- Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Visa
- Lebenshaltungskosten, Verpflegung
Den Künstlern steht es frei, mit Hilfe der Stiftung Bauhaus Dessau weitere Drittmittel für die Residenz zu beantragen.
Leistungen der Stiftung
Die Stiftung Bauhaus Dessau stellt den beiden ausgewählten Künstlern für drei Monate Folgendes bereit:
- Wohn- und Arbeitsräume im Haus Schlemmer
- Monatliche Aufwandsentschädigung von 1.200 Euro
- Präsentations-, Gesprächs- oder Performancemöglichkeiten während der Residenz
- Unterstützung bei Recherchen, Veranstaltungsvorbereitung, Technik und Öffentlichkeitsarbeit
- Öffentliche Werkpräsentation im Haus Gropius zum Abschluss der Residenz, wo die Arbeiten bis 2019 verbleiben.
- Tags: International, Thema