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Dieter-Ruckhaberle-Förderpreis 2019

Frist: Dienstag, 30. April 2019

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Der Förderpreis lädt KünstlerInnen ein, hier – in der Abgeschiedenheit des Reinickendorfer Waldes und in der Gemeinschaft der KünstlerInnen des Künstlerhofs Frohnau – für zwei Monate zu leben und zu arbeiten. Weiter umfasst der Preis ein Produktionsbudget für die künstlerische Arbeit und eine Einzelausstellung in einem Ausstellungsraum des Bezirks Reinickendorf, oder eine vergleichbare öffentliche Präsentation.

Voraussetzungen:
Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende bildende KünstlerInnen unabhängig von Alter, Herkunft oder künstlerischem Medium. Sie richtet sich insbesondere an KünstlerInnen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung, bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema) anstreben. Kriterien für die Vergabe des Preises sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Die Ausschreibung setzt bewusst keine medialen oder inhaltlichen Beschränkungen und ist explizit offen für interdisziplinäre künstlerische Praktiken. Die teilnehmenden KünstlerInnen sollen sich in der Vergangenheit durch ihre Arbeit ausgewiesen haben und dieses durch 3-5 Arbeitsproben belegen. Die teilnehmenden KünstlerInnen sind an keiner Hochschule immatrikuliert. Auch Künstlergruppen können sich bewerben. Partner und/oder Kinder sind im Gastatelier herzlich willkommen. Eine Förderung im Rahmen des Ruckhaberle-Preises ist nur einmalig möglich.