Digitale Entwicklung im Kulturbereich

Frist: Donnerstag, 22. Oktober 2020

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Förderempfängerinnen und Förderempfänger können Kultureinrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter der Freien Szene und Zusammenschlüsse einzelner Personen mit (Wohn-) Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin sein.

An Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung werden zweckgebundene Mittel zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen oder zweckgebundene Zuschüsse ausgereicht.

Mit den Fördermitteln soll diese Zielgruppe die Möglichkeit erhalten, ihr Digitalbewusstsein und ihre Digitalaffinität zu vertiefen, d.h. die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich auf die Möglichkeiten, Chancen, Anforderungen und Zwänge des digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft einzulassen, Potentiale digitaler Technologien für ihre eigene Arbeit zu erschließen, Kompetenzen auszubauen und diese zu vermitteln.

Gefördert werden Prozesse und Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge – auch in prototypischer Form – zur digitalen Auffindbarkeit und Steigerung der Teilhabe am Kulturangebot.

Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2020 um 18.00 Uhr.